Frist für den Austausch von Fahrtenschreibern mit Version 2.0 abgelaufen

Anfang März wurde die Verkehrsbranche von der Nachricht erschüttert, dass in Süditalien erstmals ein Bußgeld wegen eines unzulänglichen Fahrtenschreibers verhängt wurde.
White truck driving on a road through lush green nature, representing the future of road transport

Die verlängerte Frist für die Ausrüstung von Fahrzeugen mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation ist am letzten Tag des Monats Februar abgelaufen. Ab dem 1. März 2025 können die Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union EU-Transporteure im grenzüberschreitenden Verkehr bestrafen, die diese Geräte nicht in ihre Lkw eingebaut haben.

Die Strafen für diese Verstöße variieren von Land zu Land. Im schlimmsten Fall können sie sich auf Zehntausende von Euro belaufen, zusammen mit der vorübergehenden Beschlagnahmung des Fahrzeugs und sogar (ob Sie es glauben oder nicht) Haftstrafen. Während ein Teil der Branche davor warnt, dass es aufgrund von Bauteilknappheit weiterhin Schwierigkeiten beim Austausch von Fahrtenschreibern gibt, spekulieren andere über mögliche Fristverlängerungen. In der Zwischenzeit sind die ersten Bußgeldbescheide aufgetaucht.

Geldbußen bis zu 30.000 €

Ursprünglich sah die Frist vor, dass alle in der EU zugelassenen und im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2 und M3 bis zum 31. Dezember 2024 ihre alten analogen und digitalen Fahrtenschreiber ersetzen müssen. (Einige Ausnahmen gelten für bestimmte Fahrzeuge, die mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation ausgestattet sind, aber dazu später mehr). Ende letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten jedoch auf eine so genannte "Anpassungsfrist", die den Transportunternehmen zwei zusätzliche Monate einräumt, bevor die Umsetzung beginnt.

Diese Schonfrist ist nun zu Ende.

Das europäische Transportgewerbe war besonders beunruhigt über die Nachrichten, die letzte Woche in den italienischen Medien verbreitet wurden. Am 2. März wurde in Bari das erste Bußgeld wegen Nichteinhaltung der Vorschriften verhängt: 866 € Bußgeld, 10 Strafpunkte und ein dreimonatiger Führerscheinentzug für einen bulgarischen Lkw-Fahrer. Nach Angaben des italienischen Innenministeriums ist diese Strafe als Warnung für andere gedacht. Allerdings waren die Behörden in diesem Fall relativ milde - die Geldstrafen in Italien für das Versäumnis, einen Fahrtenschreiber auszutauschen, reichen von 866 € bis 3.464 €.

Frankreich: Die härtesten Strafen

Die Bußgelder in Italien sind gering im Vergleich zu denen, die in Frankreich verhängt werden können. Dort können die Strafen für diesen Verstoß bis zu 30.000 Euro betragen, außerdem wird das Fahrzeug vorübergehend beschlagnahmt, bis die Angelegenheit geklärt ist. In einigen Fällen droht dem Fahrer sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Frankreich hält den Rekord für die härtesten Strafen, aber auch in anderen Ländern sind die Bußgelder hoch: Deutschland: 1.500 €, Spanien: 2.000 €, Litauen: 900-1.700 € für Unternehmen (350-600 € für Fahrer), Portugal: bis zu 6.000 €. Darüber hinaus verhängen einige Länder neben Geldstrafen auch die vorübergehende Einbehaltung von Fahrzeugen.

Verlust von Geld und Lkw

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich kürzlich in Deutschland. Am 10. März berichtete der tschechische Transportverband, dass eine Polizeistreife in der Nähe von Dresden einen tschechischen Transporteur anhielt, dessen Lkw keinen vorschriftsmäßigen Fahrtenschreiber besaß. Das Fahrzeug wurde für technisch untauglich erklärt, aus dem Verkehr gezogen und mit einem Bußgeld von 1.500 Euro belegt.

Der Transporteur schlug vor, einen Abschleppwagen zu schicken, der das Fahrzeug zum Austausch des Fahrtenschreibers zurück in die Tschechische Republik bringen sollte. Die Polizei lehnte diese Option jedoch ab und begleitete den Lkw stattdessen zu einem örtlichen Servicezentrum, wo der Fahrtenschreiber ausgetauscht werden sollte. Das Problem, so der Verband, ist, dass niemand weiß, wann der Lkw gewartet wird, was für das Transportunternehmen eine erhebliche Störung bedeutet.

Unterdessen hat der spanische Transportverband Fenadismer seine Mitglieder gewarnt, sich nicht auf Gerüchte in den sozialen Medien über mögliche Fristverlängerungen zu verlassen und sicherzustellen, dass sie über konforme Fahrtenschreiber verfügen. Spanische Spediteure haben sogar noch mehr Grund, sich an die Vorschriften zu halten, da die meisten ihrer Fahrzeugkontrollen in Frankreich stattfinden werden, wo die Strafen streng sind.

Fristen und künftige Änderungen

Zur Klarstellung: Diese Vorschriften gelten für den internationalen Transport innerhalb der EU, nicht für den innerstaatlichen Transport in den Mitgliedstaaten. Außerdem unterliegen Transporteure aus Drittländern (z. B. Serbien) nicht denselben Verpflichtungen wie ihre Kollegen in der EU - zumindest noch nicht und nicht offiziell.

Für diejenigen, die die Vorschriften einhalten müssen, werden die kommenden Wochen zeigen, wie die verschiedenen europäischen Länder die Regeln durchsetzen - ob die Behörden sofort hart durchgreifen oder einen nachsichtigeren Ansatz wählen werden. Bis August 2025 gilt die Frist auch für Fahrzeuge, die mit intelligenten Fahrtenschreibern der ersten Generation ausgestattet sind, was bedeutet, dass auch diese nachgerüstet werden müssen.

Außerdem stehen wichtige Änderungen für den grenzüberschreitenden Verkehr an: Ab Mitte 2026 müssen auch in der EU zugelassene Fahrzeuge mit einem Gewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber haben. Wie das britische Sprichwort sagt: "Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen." Es ist am besten, jetzt zu handeln, um späteren Ärger zu vermeiden.

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